Weiterbildung mit besonderen Bedürfnissen

Studierende mit besonderen Bedürfnissen sind willkommen und werden seitens der Akademie für Waldorfpädagogik nach Kräften unterstützt.

Für Studierende mit Handicap oder chronischer Krankheit wird bei Prüfungen ein angemessener Nachteilsausgleich gewährt, über den der Prüfungsausschuss auf Antrag entscheidet. Bei einer Fristverlängerung bei schriftlichen Arbeiten sollen 50 Prozent auf die reguläre Dauer nicht überschritten werden. Der Prüfungsausschuss kann eine amtsärztliche Stellungnahme einfordern.

Die Akademie für Waldorfpädagogik ist eine zertifizierte Ausbildungsstätte und darf Weiterbildungsmaßnahmen für Klassenlehrer, Oberstufenlehrer, Fachlehrer für Handarbeit, Musik und Werken im Rahmen der AZAV durchführen.