Informationen rund um die Weiterbildung

AK1           Kurs Waldorfklassenlehrer im ersten Weiterbildungsjahr

AK2           Kurs Waldorfklassenlehrer im zweiten Weiterbildungsjahr

OL             Kurs Oberstufenlehrer

BK             Berufsbegleitender Kurs

 

Die Weiterbildung an der Akademie für Waldorfpädagogik hat zum Ziel, die Weiterbildungsteilnehmer:innen für den Lehrer:innenberuf an Waldorfschulen zu qualifizieren und sie auf die Vielfalt der Aufgaben einer lebendigen, zukunftsorientierten pädagogischen Praxis vorzubereiten. Die Grundlage der Weiterbildung zum Waldorflehrer:in beruht auf einer anthropologisch fundierten Pädagogik. Der Lehrer:innenberuf setzt Fähigkeiten voraus, die im Rahmen der Weiterbildung entdeckt und entwickelt werden sollen.

Hierzu gehören die Fähigkeit zu einer differenzierten Wahrnehmung und Beobachtung, zur Reflexion und Selbstreflexion, zu einer bewussten Urteilsbildung, zur Selbstbildung, zum künstlerischen Arbeiten und zur kontinuierlichen Erprobung und Entfaltung des eigenen Könnens in der unterrichtspraktischen Tätigkeit.

Der Beruf der Waldorflehrerin / des Waldorflehrers erfordert ein großes Maß an Beziehungsfähigkeit, Disziplin, Selbständigkeit, Zielorientiertheit, Eigenverantwortung und Fleiß. Diese Kompetenzen werden bereits zu Beginn der Weiterbildung vorausgesetzt.

Die Akademie bietet folgende Weiterbildungsgänge an:

Ausbildungsziel

Weiterbildungsdauer

Abschluss

Waldorfklassenlehrer:in

(mit Wahlfach oder Schwerpunkt Inklusive Pädagogik)

2 Jahre, Vollzeit

Diplom

Fachlehrer:in für Waldorfschulen

2 Jahre, Vollzeit

Diplom

Oberstufenlehrer:in für Waldorfschulen

1 Jahr, Vollzeit (oder Teilzeit 2 Jahre)

Diplom

Berufsbegleitender Ausbildungsgang:

Klassenlehrer:in für Waldorfschulen

3 Jahre, Teilzeit

Diplom

Zusatzqualifikation Sonder- und Heilpädagogik

1 Jahr, Vollzeit

Zertifikat

 

Vorlesungsverzeichnis

a) Zeiten und Daten

Beginn des Studienjahres:

1. September
Ende des Studienjahres: 31. August
1. Semester: 1. September i.d.R. bis Ende Februar
Einführungswoche für Erstsemester i.d.R. in der ersten Septemberwoche
2. Semester: i.d.R. 1. März bis 31. August
Aktuelle Daten und Termine laufendes/kommendes Weiterbildungsjahr


b) Zeitstruktur

Die Lehrveranstaltungen an den Vormittagen finden in drei 90 min. Zeitstreifen Einheiten montags bis freitags statt:

1.       Einheit:  08:15 - 09:45 Uhr
2.       Einheit: 10:15 - 11:45 Uhr
3.       Einheit: 12:00 - 13:30 Uhr

Die Lehrveranstaltungen an den Nachmittagen finden in vier 90 min. Zeitstreifen montags bis freitags statt:

4.       Einheit: 14:30 - 16:00 Uhr
5.       Einheit: 16:15 - 17.45 Uhr
6.       Einheit: 18:00 - 19:30 Uhr

Innerhalb der 90 min. Zeitstreifen Einheiten kann die Dauer der Lehrveranstaltungen variieren.

Bitte beachten: Wochenendveranstaltungen haben eine eigene Zeitstruktur!

c) Feriendaten und Vorlesungsfreie Zeit

Vorlesungsfreie Zeit:

i.d.R. Herbst-, Weihnachts-, Osterferien

Aktuelle Daten und Termine im laufendes/kommendes Weiterbildungsjahr

d) Feiertage Baden-Württemberg

(Nur die Feiertag selbst sind frei/Es gibt keine Brückentage!)

Tag der deutschen Einheit,

Weihnachtsfeiertage, 
Neujahr,
Heilige Drei Könige,
Karfreitag,
Ostermontag,
Tag der Arbeit,
Christi Himmelfahrt,
Pfingstmontag,
Fronleichnam

Die Weiterbildung im Vollzeitstudium Klassenlehrer:in ist modular aufgebaut. Jedes Modul behandelt ein übergeordnetes Thema, welches in einzelnen Lehrveranstaltungen bearbeitet wird. Die Leistungsanforderungen innerhalb der Lehrveranstaltungen teilt die/der Lehrbeauftragte zu Beginn der Veranstaltung mit.

Die Weiterbildungs- und Prüfungsordnung regelt alle formalen Fragen der Weiterbildung, u. a. die Eingangsvoraussetzungen, das Bewerbungs- und Aufnahmeverfahren, die Anrechnung von Vorleistungen, den Weiterbildungszeitraum, Fachwechsel, Prüfungsverfahren und Prüfungsleistungen, Ordnungsverstöße, den Nachteilsausgleich für Weiterbildungsteilnehmer:innen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. Die formalen Voraussetzungen der Weiterbildungsteilnehmer:innen werden durch das Studierendensekretariat (Ansprechpartnerin: Carol Lengenfelder) geprüft.

1)    Barrierefreiheit

Was verstehen wir unter Barrierefreiheit?
Barrierefreiheit bedeutet einen umfassenden Zugang und uneingeschränkte Nutzungschancen aller gestalteten Lebensbereiche, so die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung. Wir möchten diesen Begriff jedoch erweitern, in dem wir nicht nur Menschen mit Handicaps darunter verstehen, sondern auch Menschen, die in besonderen oder schwierigen Lebenslagen stehen, sei es durch Kinderbetreuung oder durch die Pflege Angehöriger.  
Wir möchten Sorge dafür tragen, möglichst vielen interessierten Menschen den Zugang zu einer Weiterbildung an unserer Akademie zu ermöglichen.

2)    Aktuelle Situation

Die Veranstaltungen der Akademie für Waldorfpädagogik werden aktuell im Campus I und Campus II durchgeführt. Campus III wurde 2017 erworben und soll ab Sommer 2022 bezugsfertig sein. Campus II und Campus III sind bzw. werden barrierefrei sein. Dabei verstehen wir unter barrierefrei, dass unsere Räumlichkeiten für behinderte Menschen ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Schwieriger gestaltet sich die Situation in unserem Stammhaus Campus I, das in den achtziger Jahren des vergangen Jahrhunderts gebaut wurde – zu einer Zeit als die Bedürfnisse und die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen noch nicht im öffentlichen Bewusstsein waren. Dies hat sich inzwischen geändert, und so fordert das Behindertengleichstellungsgesetz aus dem Jahre 2002ff die Barrierefreiheit insbesondere in den Bereichen Bau und Verkehr. Für die Träger der Öffentlichen Hand ist diese Forderung sogar verpflichtend. 
Die Akademie für Waldorfpädagogik ist bemüht, den Anspruch der Barrierefreiheit auch in Campus I – soweit dies baulich und finanziell möglich ist – umzusetzen. Es wurde kürzlich der Anbau einer Rampe fertiggestellt, sodass die Treppe an der Zielstraße, die zum Eingang ins Foyer führt, für Rollstuhlfahrer:innen zugänglich ist. Des Weiteren wurde das WC im EG-Nord barrierefrei umgebaut.
Zudem wird die Bibliothek, die sich momentan im 2. Obergeschoss befindet und sich dort über zwei Stockwerke erstreckt, in den Campus III umziehen und dort barrierefrei für alle zugänglich sein.

3)    Ansprechpartner*innen im Haus

4)    Weiterbildung mit Kind

Finanzierungshilfen, Kindergärten, Betreuung etc.
https://www.stw-ma.de/Studieren+mit+Kind/Kinderbetreuung.html

Weiterbildungsteilnehmer:innen mit Kind(ern) sind an der Akademie gerne gesehen. Im benachbarten Waldorfkindergarten können Kinder ab 2 Jahren betreut werden. (Achtung: die Plätze sind sehr beliebt und daher schnell vergeben und Öffnungszeiten korrelieren nicht mit den Hochschulzeiten).
Für Eltern von schulpflichtigen Kindern sind die Waldorfschulen in Mannheim (Freie Interkulturelle Waldorfschule Mannheim/Neckarstadt und Freie Waldorfschule Mannheim/Neckarau) zwar nicht in unmittelbarer Nähe, aber doch gut zu erreichen. Die Schulen bieten auch eine Hortbetreuung an.

5)    Nachteilsausgleich

Unsere Aus- und Weiterbildungsordnung (§13) sieht einen Nachteilsausgleich für Weiterbildungsteilnehmer*innen mit Behinderung und chronischer Erkrankung vor. Diese können einen Antrag auf Nachteilsausgleich an das Prüfungsamt stellen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um eine Entbindung von der Prüfungspflicht handelt, sondern um eine zeitliche Verschiebung bzw. Erweiterung der Abgabefristen. Zudem kann das Prüfungsamt eine amtsärztliche Stellungnahme anfordern.
Der Nachteilsausgleich gilt selbstverständlich auch für Teilnehmer*innen mit Kind oder für Teilnehmer*innen, die eine andere Betreuungspflicht haben (§14). Diese können gegebenenfalls bei Vorlage eines Attests einen alternativen Prüfungstermin beantragen, falls ihr Kind zum Zeitpunkt der Prüfung erkrankt ist oder die zu betreuende Person zum Zeitpunkt der Prüfung ihrer Hilfe bedarf. Bei näheren Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner*innen. 

 

6)    Externe Anlaufstellen

  • Fachbereich Bürgerdienste, rollstuhlzugänglich
    K 7, 68159 Mannheim
    0621-293-115 (Behördentelefonnummer)
    buergerdienste@mannheim.de
    Ausgabe von Plaketten für Behindertenparkplätze, Liste der vorhandenen Behindertenparkplätze und Anträge für Behindertenausweise etc.
  • Fachbereich Arbeit und Soziales
    K 1, 7-13
    Sachgebiet: Eingliederungshilfe (Blindenhilfe, Hilfe zur Pflege, etc.)
    Ansprechpartner: Herr Ruden (Zimmer 215)
    0621/293-9245
  • Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Stadt Mannheim rollstuhlzugänglich
    Rathaus E 5, 68159 Mannheim (Frau Ursula Frenz)
    0621-293-2005
    Barrierefreiheit, Teilhabe von Behinderten, Behindertenforum u.a.
  • Schwerbehindertenbetreuung rollstuhlzugänglich
    K 1, 7-13, 68159 Mannheim (Frau Jung)
    0621/293-9109
    brigitte.jung@rhein-neckar-kreis.de
    Hilfe bei Beantragung oder Verlängerung des Schwerbehindertenausweises etc.
  • Stadt Mannheim – Fachbereich Gesundheit rollstuhlzugänglich
    Leitung: Dr. Peter Schäfer
    R 1, 12, 68161 Mannheim
    0621/293-2230
    gesundheitsamt@mannheim.de
    Amtsärztliche Untersuchungen, Gesundheitsförderung, Beratung
  • Sozialpsychiatrischer Dienst (SpDi)
    Leitung: Helene Aumüller
    C 3, 16, 68159 Mannheim
    0621/397 49-0
    kontakt@spdi-mannheim.de
    Die Leistungsangebote der Arbeitsgemeinschaft SpDi umfassen
    •    Grundversorgung als Kernleistung des Dienstes
    •    Soziotherapie
    •    Betreutes Wohnen für psychisch kranke Wohnsitzlose
    •    Begleitetes Wohnen in Familien (BWF)
    •    Mannheimer Initiative Kinder psychisch kranker Eltern
    •    Betreutes Einzel- und Paarwohnen (BEUP)
    •    Sozialpsychiatrische Tagesstätte
    •    Unterstützung von Selbsthilfeinitiativen
  • Sozialmedizinische Beratung
    Gabriele Thoma
    www.mannheim.de/de/service-bieten/gesundheit/sozialmedizinische-beratung
  • Selbsthilfegruppen:
    http://www.gesundheitstreffpunkt-mannheim.de/ 

7)    Finanzierung

  • Arbeitsagentur
    Die Akademie für Waldorfpädagogik ist ein zertifizierter Ausbildungsbetrieb und bietet Aus- und Weiterbildungen im Rahmen der AZAV an. Augenblicklich sind folgende Ausbildungen als Maßnahmen zugelassen: Klassenlehrer*in, Oberstufenlehrer*in, Fachlehrer*in für Handarbeit, Musik und Werken. Herr Rogowski berät Sie gerne.
    Ansprechpartner im Haus
    Alexander Rogowski
    0621-3094841
    alexander.rogowski@akademie-waldorf.de
  • Reha-Beratungsdienst der Deutschen Rentenversicherung Bund
    Mozartstraße 3, 68161 Mannheim
    0621-82005-0 (Beratung nur nach Vereinbarung)
    Ansprechpartner im Haus
    Alexander Rogowski
    0621-3094841
    alexander.rogowski@akademie-waldorf.de
  • Michael Schröder – Geschäftsführer der Akademie für Waldorfpädagogik
    Informationen über individuelle Finanzierungsmöglichkeiten.
    Terminvereinbarung bitte über Frau Amberger im Empfangssekretariat.
    0621-30948-0
    tanja.amberger@akademie-waldorf.de

 

 

Das Prüfungsamt prüft die erfolgreiche Teil­nahme an der Weiterbildung. Alle prüfungsrelevanten Unterlagen werden vom Prüfungsamt verwaltet. Zuständig für das Prüfungsamt der Akademie ist Carol Lengenfelder.

Prüfungen dienen dem zeitnahen Nachweis des erfolgreichen Besuchs von Lehrveranstaltungen und des erfolgreichen Erwerbs der in diesen Modulen jeweils angestrebten Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen.
Die jeweilige Prüfungsform wird durch die Lehrbeauftragten festgelegt. Folgende Arten von Prüfungsleistungen sind möglich:

  • Referat
  • Mündliche Prüfung
  • Hausarbeit
  • Schriftliche Klausur
  • Portfolio
  • Lehrprobe
  • Unterrichtspraktische Übung
  • Reflexionsbericht
  • Künstlerische Präsentation
  • Projekt

Für Hausarbeiten, Reflexionsberichte und Portfolios gelten Abgabefristen, die von den jeweiligen Lehrbeauftragten oder Modulverantwortlichen zu Beginn des Moduls bzw. den Lehrveranstal­tungen bekannt gegeben werden. Diese Fristen sind verbindlich. Bitte zur Ergänzung die Weiterbildungs- und Prü­fungsordnung sorgfältig lesen.

Das Seminarbuch wird von den Weiterbildungsteilnehmer:innen selbstständig geführt, es testiert die erfolgreiche Teilnahme an der Weiterbildung und bildet die Grundlage zur Erstellung des Diploms. Im Anschluss an die Lehrveranstaltung oder der Modulabschlussprüfung zeichnen die jeweiligen Lehrbeauftragten die erfolgreiche Teilnahme ab. Die Vorlage des Seminarbuchs zur Abzeichnung hat zeitnah zu erfolgen. Das Seminarbuch ist ein Rechtsdokument. Jeder Versuch der Veränderung von Einträgen oder Unterschriften mit der Absicht der Fälschung oder Täuschung kann zum Ausschluss aus der Weiterbildung führen. Das Seminarbuch ist Eigentum der Akademie für Waldorfpädagogik. Bei Verlust haftet die/der Weiterbildungsteilnehmer:in. Das Seminarbuch wird zum Studienbeginn in der Begrüßungsmappe bereitgelegt bzw. kann ab 1. September im Sekretariat abgeholt werden. 

Im Lehrveranstaltungsplan finden Sie eine nach Wochen geordnete Übersicht Ihrer Lehrveranstaltungen (Name der Veranstaltungen, Name der Dozierenden, Daten und Uhrzeiten). Der Lehrveranstaltungsplan wird jeweils zu Semesterbeginn  veröffentlicht.

Eine Übersicht der gesamten Jahresplanung des jeweiligen Weiterbildungsjahres (Vorlesungszeiten, vorlesungsfreie Zeiten, Zeiten der Praktika) finden Sie hier.

Die Weiterbildung ist in Präsenz- und Eigenarbeitszeit gegliedert. Die Präsenzzeiten sind in der Regel identisch mit dem Besuch von Lehrveranstaltungen. Grundsätzlich gilt Anwesenheitspflicht. Weiterbildungsteilnehmer:innen, die durch einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit (AZAV) gefördert werden, sind verpflichtet, sich ihre pünktliche und vollständige Teilnahme an den Lehrveranstaltungen eigenverantwortlich bei den jeweiligen Dozierenden bestätigen zu lassen.

Während der zweijährigen Weiterbildung sind vier Praktika an einer Waldorfschule. Es wird empfohlen eines der Praktika an einer heilpädagogischen bzw. Förderschule (Waldorfschule) zu absolvieren.

a) Die aktuellen Termine für die Praktikumszeiten finden Sie hier: Termine laufendes/kommendes Weiterbildungsjahr

Waldorfklassenlehrer - 1. Studienjahr (AK1) i.d.R. je vier Wochen mit Start nach den Winter- und Osterferien
Waldorfklassenlehrer - 2. Studienjahr (AK2) variierend
Oberstufenlehrer (OL) variierend
Fachlehrer (FL) variierend

Bitte verwenden Sie die Merkblätter zu den entsprechenden Praktika.

FAQ - Fragen zu den Praktika (Klassen- und Fachlehrer:in)

Warum ist es sinnvoll als zukünftiger Waldorflehrer:in ein Praktikum an einer heilpädagogischen Schule zu absolvieren?
Eine zukünftige Lehrerin/ ein zukünftiger Lehrer braucht einen offenen, empathischen Blick für die individuelle Unverwechselbarkeit eines jeden Kindes. Im Umgang mit Kindern an einer heilpädagogischen Schule trifft er/sie in besonderem Maße auf Menschen, deren eigentliches Wesen sehr verborgen sein kann und ein Bemühen herausfordert, hinter der vielleicht unvollkommenen Außenseite das Ich wahrzunehmen, das sich bilden und zur Erscheinung kommen will – eine zentrale pädagogische Aufgabe.
Wie finde ich einen Praktikumsplatz?
Für das Praktikum suchen Sie sich den Praktikumsplatz selbst. Informationen über Waldorfschulen bzw. heilpädagogischen Waldorfschulen in Deutschland und weltweit finden Sie beim Bund der Freien Waldorfschulen.
Für Praktikumsplätze in der Region, bitten wir Sie Kontakt mit Frau Patricia Porr (patricia.porr@akademie-waldorf.de) aufzunehmen. Sie ist behilflich bei der Koordination von Akademieseite aus.

Wie bewerbe ich mich für einen Praktikumsplatz?
Folgende Unterlagen sind bei der Bewerbung um einen Praktikumsplatz bei der Praktikumsschule unbedingt einzureichen:

  • Datenblatt für die Praktikumsbewerbung (Formularwandhalter EG Nord)
  • Bewerbungsanschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Merkblatt Praktikumsanforderungen (kann auch erst nach Zusage verschickt werden)

Richten Sie das Bewerbungsanschreiben an die Konferenzleitung mit der Bitte um Weitervermittlung an die für die Praktika zuständige Person. Bitte verwenden Sie als Deckblatt, dass „Datenblatt zur Praktikumsbewerbung“. In der Regel gibt es an jeder Waldorfschule eine:n Kolleg:in, der/die für die Organisation und Planung von Praktika zuständig ist.

Ich habe einen Praktikumsplatz – Was nun?

  1. Nachdem Sie einen Praktikumsplatz gefunden haben, melden Sie Ihr Praktikum umgehend durch das Meldeformular (Formularwandhalter EG Nord) an. Geben Sie den Meldezettel bei Carol Lengenfelder/Büro Foyer Nord ab.
  2. Anschließend schicken Sie Ihrer Praktikumsschule das Merkblatt zu den Praktikumsanforderungen (falls noch es noch nicht mit der Bewerbung verschickt wurde), welches rechtzeitig vor Antritt des Praktikums dem Kollegen vor Ort vorliegen sollte.
  3. Sowie Sie eine:n konkrete:n Mentor:in an der Schule/Einrichtung haben, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt auf, um Einzelheiten des Praktikumsantrittes und Möglichkeiten einer vorbereitenden Vorbesprechung zu klären.
  4. Zur Einstimmung, Vorbereitung und Nachbereitung des Praxiseinsatzes finden Praktikumsbesprechungen an der Akademie statt.

Wichtig ist, dass Sie Praktikumsstellen, die Sie nicht in Anspruch nehmen, frühzeitig und höflich absagen oder weitervermitteln.
Die konstante Teilnahme am Hauptunterricht und an den betreffenden Fachstunden ist selbstverständlich. Die Teilnahme an Elternabenden, pädagogischen Konferenzen und die Beteiligung am allgemeinen Schulleben wird zusätzlich erwartet.

b) Praktika in der Weiterbildung Oberstufenlehrer:in

Im Curriculum der Weiterbildung zur/zum Oberstufenlehrer:in sind drei Praktika enthalten. Das erste Praktikum dient vor allem dem Wahrnehmen der Schulverhältnisse und dem Kennenlernen des Unterrichtsgeschehens. Von den Weiterbildungsteilnehmer:innen kann die Übernahme von Unterrichtsteilen verlangt werden. Im zweiten und dritten Praktikum sollen – nach Absprache mit der/dem Mentor:in an der Praktikumsschule – eigene aufeinanderfolgende Unterrichtsstunden durchgeführt werden.

Bitte verwenden Sie die Merkblätter zu den entsprechenden Praktika.

Die Praktikumsplätze werden Ihnen von der Leitung des Oberstufenkurses vorgestellt. Sie wählen unter den Ihnen angebotenen drei Praktikumsplätze aus. In jedem Fach, in dem sie die Weiterbildung machen und später unterrichten wollen, muss mindestens ein Praktikum absolviert werden.

Bei allgemeinen Fragen wenden Sie sich an den Leiter der Oberstufenlehrer:innenausbildung Jan Deschepper (jan.deschepper@akademie-waldorf.de). Für den Reflexionsbericht orientieren Sie sich bitte an dem Leitfaden „Reflexionsbericht zu den Schulpraktika“.

c) Leitfaden für den Reflexionsbericht Schulpraktika

In jedem Studienjahr sind jeweils zwei Praktika (die zusammen je einem Modul zugeordnet sind) zu absolvieren. Für jedes Praktikum ist jeweils ein Bericht (entsprechend der jeweiligen Richtlinien) von den Weiterbildungsteilnehmer:innen zu verfassen. Der Umfang des Berichtes soll pro Praktikum 6 Seiten nicht unter- und 10 Seiten nicht überschreiten. Beide Berichte der jeweiligen Weiterbildungsjahre sind Teil-Modulabschlussprüfungen. Sie sind separat zu verfassen und zu den jeweiligen Abgabeterminen vorzulegen (zwei Wochen nach Ende des Praktikums).

Der Reflexionsbericht muss im Empfangssekretariat (Ansprechpartnerin ist Tanja Amberger) oder bei Carol Lengenfelder (Büro Foyer Nord) in Kopie abgegeben werden, das Original verbleibt in Ihren Unterlagen. Bitte nicht bei den Dozierenden direkt abgeben.

Im Reflexionsbericht dokumentieren und reflektieren Sie Ihre Praxiserfahrungen in schriftlicher Form. Dabei sollen Sie nachweisen, dass und wie Sie Ihre Praxiserfahrungen mit der Entwicklung Ihrer pädagogischen Fähigkeiten/Handlungskompetenzen verknüpfen können. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Aufgabenstellungen innerhalb der Praktika.

Für jedes Praktikum gibt es ein Merkblatt. Für alle Praktika gilt, dass Sie sowohl in ihrem Hauptfach (Klassenlehrer:in), als auch in Ihrem Wahlfach/Inklusion tätig werden. Lehrproben werden in der Regel in beiden Fächern abgenommen.

d) Praktikumsbericht der Praxisschule

Nach Abschluss des Praktikums erhält die Akademie von der Schule/der/dem Praxismentor:in einen Bericht. Dieser Bericht evaluiert und dokumentiert Ihren Praxiseinsatz und bildet die Grundlage für die Beurteilung Ihrer Praxisfähigkeiten. Sofern er Ihnen persönlich ausgehändigt wird, ist er in Kopie im Empfangssekretariat abzugeben. Sie behalten das Original.

e) Anerkennung von Praktikumsleistungen

Die Anerkennung pädagogischer Vorerfahrung ist möglich, wenn die bereits absolvierten Leistungen

  1. im Rahmen eines Lehramts-Studiums oder einer Unterrichtsassistenz und
  2. entsprechend dem Curriculum der Weiterbildung (an der Akademie für Waldorfpädagogik)

erbracht wurden.

Zur Anerkennung von Unterrichtspraxis aus dem In- und Ausland muss ein schriftlicher Nachweis vorgelegt werden. Bitte reichen Sie die entsprechenden Unterlagen in der Verwaltung bei Carol Lengenfelder ein.

f) Zuständigkeiten für Praktika

  • Praktika der Klassenlehrer:in: Ariane Clemens/Ina Grothe
  • Praktika der Fachlehrer:in: jeweilige Fachdozierende
  • Praktika der Oberstufenlehrer:in: Jan Deschepper

g) Praxisjahr (SiP: Student:in im Praxisjahr)

Zwischen erfolgreich abgeschlossener Weiterbildung und Berufseinstieg als Waldorflehrer:in kann ein Praxisjahr an einer Waldorfschule absolviert werden. Solch ein Jahr ermöglicht einen begleiteten Einstieg in den anspruchsvollen Beruf der Lehrerin/des Lehrers. Interessent:innen empfehlen wir, sich frühzeitig über diesbezügliche Möglichkeiten beraten zu lassen. In Baden-Württemberg kann das Praxisjahr durch ein Stipendium gefördert werden (Bewerbung bis zum 15. April). Ansprechpartnerin ist Carol Lengenfelder.

Das Seminar für Waldorfpädagogik Kassel bietet als Fachdidaktisches Zentrum beim Bund der Freien Waldorfschulen in den Hauptunterrichtsfächern fachdidaktische Veranstaltungen an. Innerhalb eines Studienjahres werden alle relevanten Themen von zwei Klassenstufen behandelt, so dass eine gezielte Vorbereitung auf die Epochen möglich ist.

Die fachdidaktischen Veranstaltungen in Kassel (www.lehrerseminar-forschung.de) sind Bestandteil der Oberstufenausbildung in Mannheim. D. h. Sie werden zweimal zwei Wochen Ihrer Weiterbildung in Kassel absolvieren.

Die aktuellen Termine des laufenden/kommenden Weiterbildungsjahres erfragen Sie im Sekretariat.

Die Anmeldung erfolgt über die Akademie für Waldorfpädagogik, Mannheim.

Zu den Aufgaben einer Waldorflehrerin / eines Waldorflehrers gehört neben der Unterrichtstätigkeit die Übernahme von Aufgaben im Rahmen der Selbstverwaltung der Schulen. Das Selbstverwaltungsprinzip wird auch an der Akademie für Waldorfpädagogik verwirklicht. Für die Dauer der Weiterbildung bedeutet das für Sie, sich am Akademieleben zu engagieren. Während der Weiterbildung erwarten wir, dass Sie sich in die Selbstverwaltungsaufgaben einbringen (z. B. in die Gestaltung des kulturellen, organisatorischen und sozialen Lebens) und die anstehenden Aufgaben verantwortlich übernehmen. Erste Informationen zu den Möglichkeiten sich aktiv am Akademieleben zu beteiligen, erhalten Sie im Rahmen der Einführungswochen.

Besondere Leistungen in diesem Bereich werden eigens im Diplom vermerkt.

Exkursion Dornach/Schweiz (im Rahmen der Lehrveranstaltung Interkultureller/interreligiöser Dialog)

Von Donnerstag bis Sonntag (meist am Christi Himmelfahrt Wochenende) findet für die Teilnehmer:innen der Weiterbildung zum/zur Klassenlehrer:in eine ge­meinsame Exkursion nach Dornach/Schweiz statt. Die Kosten hierfür müssen von den Teilnehmer:innen selbst getragen werden und betragen ca. 200 €. 

Seminarprotokoll, (Impuls-) Referat und Thesenpapier, Portfolio, wissenschaftliche Hausarbeiten verfassen Sie bitte anhand des Leitfadens für „Wissenschaftliches Arbeiten“.

a.    Reflexionsbericht (Praktikum)

Siehe Abschnitt 12 c: Pädagogische Praxis > Leitfaden für den Reflexionsbericht Schulpraktika

b.    Diplomarbeit

Vorbereitungen/ Begleitveranstaltung zur Diplomarbeit 10 Einheiten:

  • Die erste Einheit findet vor dem Sommer in AK1 statt, vier Einheiten vor den Herbstferien und vier Einheiten nach den Herbstferien bis Weihnachten und eine Einheit zwischen den Praktika.
  • Der zeitliche Rahmen für die Diplomarbeit umfasst etwa ein Jahr von dem Finden des Themas bis zum abschließenden Gespräch mit der/dem Mentor:in.
  • Bis November findet jede:r Weiterbildungsteilnehmer:in sein/ihr Thema und ihren/seinen Mentor:in.

Ein Exposé wird bis Weihnachten zusammengestellt:

  • Thema, Inhaltsangabe, Zeitplan, Vorgehen, Literatur und Sonstiges.
  • Umfang etwa zwei Seiten.

Die/der Mentor:in begleitet den Arbeitsprozess, nimmt die Arbeit an, schreibt ein Gutachten und führt mit dem Weiterbildungsteilnehmer:in ein Abschlussgespräch/ Kolloquium über den Inhalt, den Arbeitsprozess, sowie die Zukunftsperspektive des behandelten Motivs für die bevorstehende Tätigkeit als Lehrer:in.
Die Diplomarbeit wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ beurteilt.

Die Arbeit umfasst 40 Seiten (ca. 13000 Zeichen mit Leerzeichen/Seite) und wird in zweifacher Ausfertigung und digital abgegeben.
Die Arbeit kann unterschiedliche Formen haben in der Vertiefung eines Themas, in dem ein menschenkundliches Motiv herausgearbeitet wird:

  • vertiefende Recherche
  • künstlerische Annäherung und Ausarbeitung
  • wissenschaftliche Formen wie Empirische Studie, Pädagogische Praxisforschung usw.
  • o. a.

Am Ende des Jahres stellen alle Weiterbildungsteilnehmer:innen ihre Arbeitsergebnisse in einer 20 minütigen Präsentation dar.

Hinweise für den schriftlichen Teil der Diplomarbeit:
Aufbau

  • Deckblatt
    (Titel der Arbeit, ev. Untertitel, Diplomarbeit, Name Verfasser*in, Matrikelnummer, Mentor*in: Vorname, Name, eingereicht am (Datum), grafische Gestaltung des Deckblattes mit Farbe und/oder einem Bild ist möglich, aber nicht erforderlich.)
  • Inhaltsverzeichnis
  • Einführung
  •  Hauptteil
  • Schluss
  • Literaturverzeichnis
  • ggf. Anhang
  • Eidesstattliche Erklärung
    („Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig verfasst und keine     anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe, alle Ausführungen, die     anderen Schriften wörtlich oder sinngemäß entnommen wurden, kenntlich gemacht sind und     die Arbeit in gleicher oder ähnlicher Fassung noch nicht Bestandteil einer Studien- oder     Prüfungsleistung war.“ Unterschrift, Ort und Datum)

Layout

  • Textgestaltung
    1) Schriftgröße:12 Pt, Zeilenabstand: 1,5, Überschriften sollten hervorgehoben werden
    2) Formatierung: Zeilenabstand 1,5 mit Silbentrennung
    3) Seitenränder links 2 cm, rechts 3 cm( Korrekturrand), oben und unten je 2,75 cm
    4) Im Fließtext ist auf Hervorhebungen durch Fettdruck oder Unterstreichungen zu verzichten und stattdessen Kursivdruck zu verwenden
  • Die Seitenzahlen sollten unten mittig oder unten rechts stehen.
  • Fußnoten
    1) Fußnoten enthalten keine Literaturnachweise. Sie bieten Raum für Hinweise, Erläuterungen und Anmerkungen.
    2) Die Fußnoten sollen kurz und prägnant formuliert sein. Über die Formatvorlage „Fußnote“ wird jede Fußnote automatisch nummeriert. Schriftgröße 9 oder 10 Pt.

Zitate

  • Wie zitiert wird, entnehmen Sie bitte dem Leitfaden Wissenschaftliches Arbeiten

Hinweis für Diplomarbeit mit wissenschaftlichem Anspruch
•    Bitte folgen Sie dem Leitfaden für wissenschaftliche Abschlussarbeiten

Es sind zwei gebundene Abschlussarbeiten (Klebebindung, keine Spiralbindung) abzugeben sowie eine digitale Version. 

Klassenlehrer*in

Mit der Diplomarbeit dokumentieren Sie Ihre Fähigkeit, ein selbst gewähltes pädagogisches Thema selbständig erarbeiten zu können. Die bearbeitete Thematik muss inhaltlich einen Bezug zur Weiterbildung an der Akademie haben.
Besonderheit: Studierenden mit dem Studienschwerpunkt Inklusive Pädagogik wird empfohlen ein Thema aus dem Bereich Inklusion für ihre Diplomarbeit zu wählen.

Diplomprojekt (Fachlehrer*in)

Als abschließende Prüfung als Fachlehrer*in kann anstelle einer schriftlichen Diplomarbeit ein künstlerisches oder handwerklich-praktisches Projekt stehen. Das Projekt wird vorab mit der/dem Fachdozierenden besprochen und die Rahmenbedingungen festgelegt.

Oberstufenlehrer*in

Die Weiterbildung zur/zum Oberstufenlehrer*in erfordert mit Ausnahme der sprachlichen Fächer keine Erstellung einer Abschlussarbeit.

  • Allgemeine Informationen und Aushänge für die Akademie befinden sich an der Pinnwand im EG Nord.
  • Kurzfristige Mitteilungen finden Sie im Foyer an den Stelltafeln oder als Tafelanschrieb.
  • E-Mails an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse gelten als zugestellt. Sie sind verpflichtet, für einen verlässlichen Mailempfang zu sorgen, E-Mails zu beantworten und Ihr Postfach regelmäßig zu besuchen. Am Montagmorgen beginnen wir die neue Woche gemeinsam im großen Saal. Auch hier erfah­ren Sie aktuelle Informationen für die bevorstehende Woche (z. B. besondere Veranstaltungen, Änderungen etc.).
  • Hausinterne Mitteilungen, Bescheinigungen, Kopien der Praktikumsbescheinigungen an Sie persönlich finden Sie im alphabetischen Regalsystem in der Studierendenküche der Mensa II.
Die Akademie für Waldorfpädagogik ist eine zertifizierte Ausbildungsstätte und darf Weiterbildungsmaßnahmen für Klassenlehrer, Oberstufenlehrer, Fachlehrer für Handarbeit, Musik und Werken im Rahmen der AZAV durchführen.